Leistungsspektrum für Arbeitgeber
Wir unterstützen Sie dabei, Ihren Mitarbeiter*innen einen Arbeitsplatz einzurichten, der zur Erhaltung ihrer körperlichen und psychischen Gesundheit beiträgt. Wir betreuen Betriebe von der allgemeinen Vorsorgeuntersuchung bis hin zu branchenspezifischen Eignungsuntersuchungen und vielen weiteren Leistungen.
Gesunde Mitarbeiter*innen sind besser gelaunt, haben geringere Ausfallzeiten und kommen mit einem schöneren Gefühl zur Arbeit. Mit gesundheitserhaltenden Maßnahmen bieten wir sowohl Ihren Mitarbeiter*innen als auch Ihrem Unternehmen einen besonderen Mehrwert.
Sowohl an vermeintlich sicheren als auch an offensichtlich gefährlichen Arbeitsplätzen ist der Arbeitgeber per Gesetz dazu verpflichtet, seinen Arbeitnehmern Arbeitsbedingungen zu bieten, die seine Gesundheit schützen und erhalten.
Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Mitarbeiter physisch und psychisch gesund zu erhalten und Ihre Arbeitsplätze sicher zu gestalten! Denn die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter ist Ihr Kapital!
Für die Grundbetreuungszeit vereinbaren wir mit Ihnen eine Pauschale, die auch sämtliche Telefonate und Anfragen per E-Mail beinhaltet, damit Sie und Ihre Mitarbeiter uns jederzeit zu allen Fragen kontaktieren können, ohne dass Sie Mehrkosten befürchten müssen.
Zur Grundbetreuung gehören folgende Leistungen (die wir in Zusammenarbeit mit der zuständigen Fachkraft für Arbeitssicherheit erbringen):
- Wir helfen bei der Erstellung und Aktualisierung Ihrer Gefährdungsbeurteilung.
- Wir beraten Sie bei der gesundheitserhaltenden Einrichtung Ihrer Arbeitsplätze.
- Wir unterstützen Sie bei der Vermeidung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten.
- Wir informieren und beraten Sie jederzeit zu allen arbeitsmedizinischen Fragestellungen.
- Wir unterstützen Sie bei der Einhaltung Ihrer Melde- und Dokumentationspflichten.
- Wir wirken in betrieblichen Besprechungen wie der ASA-Sitzung mit.
- Wir bilden uns ständig fort, um Sie nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen und aktueller Gesetzeslage unterstützen zu können.
Grundlage unserer arbeitsmedizinischen Betreuung sind die DGUV V2, das ASiG und die ArbMedVV.
Physisch und psychisch gesunde Menschen haben weniger Fehlzeiten durch Krankheiten und Stress, sind zufriedener und damit auch produktiver. Sie bleiben einem Arbeitgeber länger treu und somit bleibt auch ihre Expertise im Unternehmen und kann weitergegeben werden. Sie arbeiten optimalerweise bis zum gesetzlich vorgesehenen Renteneintrittsalter und profitieren davon persönlich genauso sehr wie Ihr Unternehmen.
Im Rahmen der Vorsorge beraten wir Ihre Mitarbeiter zu allen medizinischen Fragen und Problemen, die mit Ihrer beruflichen Tätigkeit in Verbindung stehen oder stehen könnten. Wir bieten außerdem, wenn das von den Mitarbeitern gewünscht ist, weitergehende Untersuchungen und auch Impfungen an, soweit diese in der betreffenden Vorsorgeuntersuchung vorgesehen sind. Darüber hinaus empfehlen wir auch weitergehende Diagnostik und Therapie bei Haus- und Fachärzten.
Als Arbeitgeber erhalten Sie nur eine Bescheinigung über die erfolgte arbeitsmedizinische Vorsorge mit dem Zeitpunkt der nächsten Vorsorge, nicht aber über medizinische Daten Ihres Mitarbeiters. Denn auch beim Betriebsmediziner gilt die ärztliche Schweigepflicht.
Ziel der Vorsorge ist, die Arbeitsfähigkeit Ihrer Mitarbeiter auf lange Sicht zu erhalten.
Das Ziel jeder Eignungsuntersuchung ist es, die Gefährdung dritter Personen während der Ausübung bestimmter Tätigkeiten zu verhindern.
Es gibt Eignungsuntersuchungen, die gesetzlich vorgeschrieben sind und regelmäßig durchgeführt werden müssen, u. a. nach Triebfahrzeugführerscheinverordnung, Fahrerlaubnisverordnung und Bergverordnung.
Auch bei der Einstellung neuer Mitarbeiter kann es sinnvoll sein, diese auf Eignung für die vorgesehene Tätigkeit zu untersuchen, wenn die Tätigkeit gesundheitliche Voraussetzungen erfordert.
Auch, wenn Sie als Arbeitgeber, den begründeten Verdacht haben, dass ein Mitarbeiter für seine Tätigkeit aus medizinischen Gründen nicht mehr geeignet ist, kann eine anlassbezogene Eignungsuntersuchung durchgeführt werden. Ebenfalls bei Wechsel der Tätigkeit innerhalb des Betriebs.
In allen anderen Fällen ohne konkreten Anlass fehlt die gesetzliche Grundlage für Eignungsuntersuchungen. Wir beraten Sie aber gerne, wenn Sie trotzdem ein betriebliches Konzept für Eignungsuntersuchungen entwickeln möchten.
Wir führen als zertifizierte Stelle des Eisenbahn-Bundesamtes bahnärztliche Eignungsuntersuchungen nach Triebfahrzeugführerscheinverordnung (TfV), Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) und Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung (BOStrab) durch. Regelmäßige Untersuchungen sind u. a. für folgende Berufsgruppen vorgeschrieben:
- Triebfahrzeugführer
- Straßenbahnfahrer
- Fahrdienstleiter
- Zugchefs
- Sicherungsaufsichtskräfte und Sicherungsposten
Bei der Untersuchung werden ein Sehtest, ein Hörtest, eine Blut- und Urinuntersuchung, ggf. eine EKG-Untersuchung vorgenommen. Bei der Erstuntersuchung und bei bestimmten Anlässen wird zusätzlich ein Drogenscreening im Urin durchgeführt. Zur Untersuchung sollten Brillen, Hörhilfen und andere Hilfsmittel mitgebracht werden, sowie ggf. Befunde behandelnder Ärzte.
Im Ausland, insbesondere in tropischen und subtropischen Ländern, kommen zusätzlich zu den bekannten Gefahren in den Berufsgruppen weitere Gesundheitsrisiken hinzu: Über Tropenkrankheiten und möglicherweise kritische klimatische und/oder hygienische Verhältnisse im Ausland müssen Ihre Mitarbeiter vorab bestmöglich informiert sein, um gesund zu bleiben.
Für alle Mitarbeiter, die im Ausland tätig sind, gilt daher gesetzlich vorgeschrieben die arbeitsmedizinische Vorsorge „Tätigkeiten in Tropen, Subtropen und sonstige Auslandsaufenthalte mit besonderen klimatischen Belastungen und Infektionsgefährdungen“. Sie beinhaltet abgesehen von der landesspezifischen Beratung auch mögliche sinnvolle Impfungen (außer die Gelbfieberimpfung, die nur von zertifizierten Stellen geimpft und bescheinigt werden darf).
Wir führen Untersuchungen nach Bergbaurecht durch.
Wir unterstützen Sie bei der beruflichen Wiedereingliederung von Mitarbeitern, die aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen lange Zeit arbeitsunfähig waren.
Wir können spezielle betriebsärztlich eingeleitete Reha-Maßnahmen bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen.
Wir beraten Sie und Ihre Mitarbeiter bei der ergonomischen Einrichtung von Arbeitsplätzen.
Wir führen für Ihren Betrieb Impfkampagnen außerhalb des Vorsorgekatalogs wie Grippe oder Covid-19 durch.
Auf Ihren Wunsch hin führen wir betriebsärztliche Sprechstunden durch.
Bei weiteren Wünschen zu arbeitsmedizinischen Leistungen sprechen Sie uns gerne jederzeit an.
Sie haben Fragen oder möchten einen Termin vereinbaren?
Nutzen Sie unsere Kontaktformular, um uns eine Nachricht zu senden.
Bei Fragen rufen Sie uns auch gerne an unter +49 231-987 74 74-0.
FAQ – Häufig gestellte Fragen
Kontaktieren Sie uns telefonisch oder per E-Mail und vereinbaren Sie einen unverbindlichen Beratungstermin. Wir ermitteln Ihren Grundbetreuungs- und Vorsorgebedarf und bieten Ihnen die passenden Leistungen dazu an. Und dann geht es los.
Die Grundbetreuungszeit ist in der DGUV Vorschrift 2 geregelt: Mitarbeiterzahl mal Faktor 0,5 oder 1,5 oder 2,5 (je nach Gefährdung bzw. Wirtschaftszweig). Die jährliche Grundbetreuungszeit verteilt sich auf Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Prinzipiell können alle Vorsorgen an Ihrem Standort stattfinden. Eignungsuntersuchungen für die Bahn sind ebenfalls außerhalb unserer Praxis möglich. Eignungsuntersuchungen, bei denen eine Perimetrie oder ein Belastungs-EKG durchgeführt werden müssen, finden aufgrund der benötigten Medizintechnik, die nicht mobil ist, stets in unserer Praxis statt.
Grundvoraussetzung für alle Untersuchungen in Ihrem Haus ist, dass Sie uns einen Raum für die Untersuchungszeit zur Verfügung stellen können.
Perimetrie-Untersuchungen und Belastungs-EKGs finden stets in unserer Praxis statt.
Ja, wir begleiten Ihre ASA-Sitzung auch online.
Den Untersuchungsnachweis für das Unternehmen händigen wir in der Regel dem Arbeitnehmer aus, der ihn an Sie weiterleitet.
Ja, das ist möglich. Je nach Belegschaftsgröße ist es auch möglich und sinnvoll, die Aktion in Ihrem Unternehmen vor Ort stattfinden zu lassen.
Die Gefährdungsbeurteilung erstellen Sie als Arbeitgeber. Es ist aber gesetzlich vorgeschrieben, sich von einer Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt dabei unterstützen zu lassen. Derzeit beschäftigen wir keine Fachkraft für Arbeitssicherheit bei Pfarmed. Wir arbeiten allerdings vertrauensvoll mit Partnerunternehmen zusammen, die eine solche Leistung anbieten. Gerne vermitteln wir den Kontakt.
Ja. Hierbei handelt es sich um die Pflichtvorsorge „Tätigkeiten in Tropen, Subtropen und sonstige Auslandsaufenthalte mit besonderen klimatischen Belastungen und Infektionsgefährdungen.“. Abgesehen von der Gelbfieberimpfung können wir die notwendigen Impfungen anbieten.
Ja. Fragen Sie nach unserem Angebot speziell für Führungskräfte.
Nein. Im Rahmen der Vorsorge „Tätigkeiten an Bildschirmgeräten“ wird ein Sehtest angeboten. Wenn sich dabei zeigt, dass eine Bildschirmarbeitsplatzbrille notwendig ist, erhält Ihr Mitarbeiter eine Bescheinigung zur Vorlage beim Arbeitgeber. Sie als Arbeitgeber entscheiden, inwieweit Sie sich an den Kosten beteiligen. Die Krankenkassen oder Berufsgenossenschaften übernehmen nicht die Kosten für eine Bildschirmarbeitsplatzbrille.
Ja. Wir führen Eignungsuntersuchungen für Bahnmitarbeiter (Sicherungsposten, Fahrdienstleiter, Zugchefs etc.) durch und sind eine vom Eisenbahn-Bundesamt anerkannte Stelle für die Untersuchung von Triebfahrzeugführern.
Unsere Preise sind fair, transparent und orientieren sich an der Gebührenordnung für Ärzte (GoÄ). Die Kosten richten sich dabei nach der Branche Ihres Unternehmens, der Anzahl Ihrer Mitarbeiter und weiteren Faktoren, die wir in einem unverbindlichen Beratungsgespräch ermitteln, um Ihnen dann ein individuelles Angebot zukommen zu lassen.
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